Novartis verpflichtet sich, sich bei der pünktlichen Begleichung der Lieferantenrechnungen für Produkte und Dienstleistungen laufend zu verbessern. Die eingegangenen Rechnungen werden vor der Begleichung mit dem bestätigten Auftrag und dem entsprechenden Lieferschein bzw. der entsprechenden Dienstleistungsbestätigung verglichen.
Wir verfolgen konsequent das Motto «kein Auftrag, keine Zahlung», um sicherzustellen, dass alle Rechnungen einer vorgängig ausgestellten Auftragsbestätigung entsprechen. Das heisst, dass Sie für auftragspflichtige Kategorien (PDF 0.1 MB) eine gültige Auftragsbestätigung benötigen, bevor Sie für Novartis tätig werden und eine Rechnung ausstellen können.
Rechnungen werden innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist beglichen. Die Zahlungsfrist startet jeweils dann, wenn die Rechnung bei Novartis bzw. in unseren Systemen eingeht.
Wenn auf Ihrer Rechnung die nachfolgenden Pflichtangaben fehlen, wird die Rechnung abgewiesen. Ausserdem kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen, wenn Rechnungen korrigiert und erneut eingereicht werden müssen.
Rechnungsanforderungen für auftragspflichtige Kategorien
- Unternehmenseinheit von Novartis gemäss Auftragsbestätigung
- Die Auftragsnummer von Novartis muss klar auf der Rechnung sowie in der gesamten Korrespondenz angegeben werden.
- Vor- und Nachname des Auftraggebers, das heisst Ihrer Kontaktperson bei Novartis, die die Produkte oder Dienstleistungen bestellt hat, auf die sich die Rechnung bezieht.